Wenn Sie eine Vorladung erhalten haben oder Ihre Konten gesperrt wurden, können Sie innerhalb von 15 Tagen nach Erhalt der Dokumente Widerspruch gegen die Vollstreckungsmaßnahmen einlegen. Der Widerspruch wird beim Gericht eingereicht und kann zur Aufhebung der Vollstreckungsmaßnahmen oder zur Einstellung der Pfändung führen.
Die gesetzliche Frist beträgt 15 Tage ab:
Wenn Sie die Frist nicht einhalten, kann Ihr Recht auf Berufung verloren gehen.